E L T R N B E R A T U N G
Elternberatung §95:
Einzel- und Elternpaarberatung bei einvernehmlicher Scheidung lt. § 95 Absatz 1a Außerstreitgesetz.
In der Beziehung stürmt es und Sie haben sich entschieden, getrennte Wege zu gehen. Inmitten des Sturms sind auch Kinder. Eine Trennung gehört gut vorbereitet und kindergerecht erklärt. Der Inhalt der Beratung richtet sich nach Ihrer individuellen Lebenssituation und
in dieser Einheit könnte weiters thematisiert werden:
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Wie erleben Kinder/Jugendliche die Trennung/Scheidung ihrer Eltern und welche Reaktionen zeigen sie? |
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Was brauchen sie, um die Trennungssituation gut bewältigen zu können? |
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Wie kann ich das Kind bestmöglich unterstützen? |
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Wie wirken sich Konflikte auf mein Kind aus? |
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Welche positiven Aspekte der Scheidung gibt es? |
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Der Alltag nach der Trennung |
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Kontakt- und Ferienregelungen, Feste und Feiern |
Die Beratung haben die Eltern gegenüber dem Gericht durch Vorlage einer Bestätigung vorzulegen, andernfalls kann sich das Verfahren erheblich verzögern.
Die Elternberatung kann als Einzel- oder Paarberatung in Anspruch genommen werden. 1 Stunde für Einzelpersonen, 1,5 Stunden für Paare.